Die Tierhalterhaftpflichtversicherung schütz den Tierhalter im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen vor Schadensersatzansprüchen Dritte gegen ihn, die aufgrund seiner Tierhaltung entstehen können. Anspruchsgrundlage gegen den Tierhalter ist vor allem §833 Bürgerliches Gesetzbuch, der besagt, dass ein Tierhalter für Schäden, die sein Tier anrichtet, ohne eigenes Verschulden haftbar gemacht werden kann.
Die Tierhalterhaftpflichtversicherung ist vor allem für Halter von größeren Tieren (z.B. Hunde oder Pferde) von Bedeutung, da kleinere Haustiere in der Privathaftpflichtversicherung mit eingeschlossen sind. Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung leistet bei Personenschäden (z.B. Schmerzensgeld, Behandlungskosten nach einem Biss), Sachschäden (z.B. ein Hund zerstört die teuren Schuhe des Gastet) und Vermögensschäden als Folge eines Personen- oder Sachschadens.
Einige Versicherer schließen Hunde bestimmter Rassen aus oder erheben dafür erhöhte Beiträge. Dies betrifft vor allem Listenhunde (sogenannte Kampfhunde), denn sie stellen ein besonders hohes Risiko dar. Darüber hinaus decken die Versicherer bestimmte Schäden nicht ab, beispielsweise wenn der Halter die Maulkorb- oder Leinenpflicht nicht einhält oder der Halter selbst beschädigt wird. Dabei deckt die
die Tierhalterhaftpflichtversicherung nicht nur die direkten Schäden ab, sondern auch Gericht und Prozesskosten und geht damit schon in Bereiche der Rechtsschutzversicherung.