Glasversicherung

Die Glasversicherung (auch: Glasein-bruchversicherung) ist eine eigen-ständige Sachversicherung und wird üblicherweise zusammen mit einer Hausrat- bzw. Wohngebäude-versicherung abgeschlossen. Sie bietet für Gebäude- und Mobiliarverglasung Versicherungsschutz gegen Glasbruch. Der Schutz gegen Glasbruch besteht für Schäden am Versicherungsort. Unter Versicherungsort versteht man die in der Police bezeichneten Gebäude oder Räume von Gebäuden. Für versicherte bewegliche Gegenstände (Mobiliar-verglasung), zum Beispiel Glastische oder Vitrinen, besteht nur innerhalb des Versicherungsortes Deckung.

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